Der Energiepass, die EU-Gebäuderichtlinie und die nationale Umsetzung in Deutschland

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. 

 

Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.

 

Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen nach der EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordung (EnEV) umsetzen. Die beteiligten Ministerien Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das Bundesminsterium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) werden entsprechende Referentenentwürfe vorlegen. Die Änderungen im EnEG und der EnEV werden durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet.