Der Energiepass, die EU-Gebäuderichtlinie und die nationale Umsetzung in Deutschland |
Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen nach der EU-Gebäuderichtlinie
durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der
Energieeinsparverordung (EnEV) umsetzen. Die beteiligten Ministerien
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das
Bundesminsterium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) werden entsprechende
Referentenentwürfe vorlegen. Die Änderungen im EnEG und der EnEV werden durch
den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet. |